Geschichte des Bürgerlichen Rechts

 

Das bürgerliche Recht ist das den Bürger in seinen privatrechtlichen Beziehungen zur Umwelt betreffende Recht des täglichen Lebens. Das heutige bürgerliche Recht im deutschsprachigem Raum ist im Rahmen der europäischen Rechtsentwicklung aus einer Verschmelzung von römischem und deutschem Recht entstanden. Getragen vom Gedanken des Humanismus beeinflußte die römische die deutsche Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts maßgeblich. Das Gesetzgebungswerk des oströmischen Kaisers Justinian (siehe Codex Justinianus) und insbesondere die Pandekten waren in Europa seit dem Mittelalter wiederentdeckt worden und gelangten über die scholastischen Universitäten nach Deutschland. Dort wurde das römische Recht langsam vom uneinheitlichen und zersplitterten deutschen Recht assimiliert. Das deutsche Privatrecht war in germanischer Zeit gewohnheitsrechtlich entstandenes Stammesrecht und erstmals in karolingischer Zeit schriftlich fixiert worden. Beeinflußt von der Naturrechtsbewegung entstanden die ersten großen Gesetzeswerke im deutschsprachigen Raum der Neuzeit, nämlich das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 und das Österreichische Bürgerliche Gesetzbuch von 1811. 1849 wurde das Wechselrecht und 1861 das Handelgesetzbuch für die Staaten des Deutschen Bundes erlassen. Seit 1820 forderte der Heidelberger Rechtsprofessor Thibaut ein einheitliches bürgerliches Gesetzbuch für ganz Deutschland. Dagegen stellte sich jedoch von Savigny, der wichtigste Vertreter der historischen Rechtsschule. Ab 1874 arbeitete eine Kommission an einem Entwurf zur Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aufgrund der Kritik maßgeblicher Rechtsgelehrter an diesem ersten Entwurf arbeitete eine zweite Kommission einen Gegenentwurf aus, der dann von den zuständigen Gesetzgebungsorganen des Deutschen Reiches kodifiziert wurde. Das BGB wurde am 18. August 1896 für das gesamte Deutsche Reich erlassen und ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten. Das BGB beeinflußte maßgeblich andere Gesetzeswerke, so z. B. das japanische Gesetzbuch, das schweizerische Zivilgesetzbuch und das griechische Gesetzbuch.

 

Verfaßt von:

Helmut W. Müller

"Privatrecht," Microsoft® Encarta® 97 Enzyklopädie. © 1993-1996 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zurück zur Übersicht